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AVIVA-BERLIN.de im November 2024 - Beitrag vom 01.12.2004


Bürgerinnen in Uniform auf dem Vormarsch
Julia Richter

Derzeit leisten circa 10.200 Soldatinnen Dienst in der Bundeswehr. Am 24.11.2004 wurde das Gesetz zur Gleichstellung von Soldatinnen und Soldaten beschlossen.




Seit 1975 sind Frauen in der Bundeswehr tätig: Zuerst im Sanitätsdienst, später im Militärmusikdienst und in Sportfördergruppen. Seit 2001 stehen ihnen die Laufbahnen in allen Bereichen der Streitkräfte offen. Soldatinnen nahmen an Auslandeinsätzen in Kambodscha, Somalia, Osttimor sowie gegenwärtig in Bosnien-Herzegowina, Kosovo und Afghanistan teil.

Am 30. Juni 2004 hatte das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Durchsetzung der Gleichstellung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr beschlossen. In zweiter und dritter Lesung wurde am 24. 11. 2004 das "Gesetz zur Durchsetzung der Gleichstellung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr" verabschiedet. Nach Zustimmung in Bundestag und Bundesrat soll das Gesetz zum 1. Januar 2005 in Kraft treten.

Das Gesetz soll die rechtlichen Grundlagen für die Gleichstellung von Soldatinnen und Soldaten schaffen und die Benachteiligung und Diskriminierung von Soldatinnen verhindern. Gleichstellungspläne und -beauftragte werden dafür Sorge tragen, die Unterrepräsentanz von Soldatinnen in bestimmten Bereichen zu beseitigen.
Die Vereinbarkeit von Familie und Dienst in den Streitkräften soll durch familiengerechte Arbeitszeiten und die Einführung von Teilzeitbeschäftigung garantiert werden.

Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin und frauenpolitische Sprecherin der Grünen, sagte dazu: "Das Gleichstellungsgesetz für Soldatinnen und Soldaten ist ein bedeutender Schritt für die Bundeswehr. Endlich hat auch sie Anschluß an ein modernes Gesellschaftsbild gefunden.
Wir haben uns im Verfahren erfolgreich dafür eingesetzt, dass das Gesetz auch bei Auslandseinsätzen gilt, es sei denn, im Einzelfall wäre die Sicherheit oder Einsatzbereitschaft der Truppen nicht gewährleistet. In diesem Fall muss das Verteidigungsministerium den Bundestag unterrichten. Ursprünglich war vorgesehen, dass das Gesetz bei Auslandseinsätzen nur gilt, wenn das Verteidigungsministerium dies ausdrücklich festlegt.
Außerdem wurde der Berichtszeitraum über die Wirkung der Quote von fünf und die Auswirkungen des Gesetzes von vier auf zwei Jahre verkürzt. Damit kann der Deutsche Bundestag die Integration der Soldatinnen aufmerksam beobachten."
Von den knapp 10.200 Soldatinnen sind fast 1.300 Offiziere und rund 5.100 Unteroffiziere. Weitere 2.300 Soldatinnen befinden sich in der Ausbildung zum Offizier, Feldwebel oder Unteroffizier. Rund 5,4 Prozent aller Berufs- und Zeitsoldaten der Bundeswehr sind Frauen.

Quellen: Bundesregierung und Bündnis 90/ Die Grünen


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Beitrag vom 01.12.2004

AVIVA-Redaktion